Nach nur 6 Monaten geht es jetzt in die andere Richtung: Die Umsatzsteuersätze werden zum 1.1.2021 wieder auf 19% und 7% angehoben. Und wie schon bei der Absenkung sollten Sie in der Übergangsphase Rechnungen besonders genau prüfen. Unabhängig davon, wann Sie Rechnungen bekommen oder stellen ist die entscheidende Frage: Wurde die Leistung noch vor der Anhebung der Steuersätze erbracht oder danach. Das ist zum Beispiel bei längerfristigen Verträgen oder bei Lieferungen kurz nach dem Jahreswechsel manchmal kniffelig. Unser neues Video „Rückkehr zum regulären Umsatzsteuersatz: Hier lauern Steuerfallen“ zeigt typische Beispiele mit den richtigen Lösungen. Schauen Sie es sich am besten gleich auf unserer Webseite an.