Versandhändler aufgepasst! Ab 1.7.2021 müssen Sie grenzüberschreitende Lieferungen in der EU an Endverbraucher im Bestimmungsland versteuern, wenn Sie im Jahr mehr als 10.000 € (netto) Umsatz mit solchen Lieferungen machen. Jede noch so kleine Lieferung z.B. nach Frankreich, Italien oder Dänemark müssen Sie dann nach den dort geltenden Umsatzsteuerregeln und zum dortigen Umsatzsteuersatz versteuern. Für die Abwicklung gibt es mit dem One-Stop-Shop Verfahren (OSS) auch ein neues Verfahren. Das neue Video Online- und Versandhandel – So funktioniert das neue Umsatzsteuerverfahren in der EU, erklärt diese Neuregelung. Sie finden es auf unserer Webseite.

Besprechen Sie mit uns die notwendigen Vorkehrungen, damit das Besteuerungsverfahren für Sie auch nach der Umstellung am 1.7.2021 reibungslos läuft. Wir unterstützen Sie gerne.