Steuerstundung und -herabsetzung: Erleichterungen in der Krise nutzen

Sind Sie von plötzlichen Umsatzeinbußen durch die Corona-Epidemie betroffen, sprechen Sie uns bitte umgehend an. Wir planen mit Ihnen kurzfristig Ihre Liquidität. Und wenn es finanziell eng wird, beantragen wir als Sofortmaßnahme Steuerstundungen und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen für Sie. Wie das funktioniert und welche Informationen wir dafür von Ihnen brauchen, erfahren Sie in dem Video „Steuerstundung und -herabsetzung: Erleichterungen in der Krise nutzen“ auf unserer Webseite.