Nach vielen Jahren steigt die Verdienstgrenze für sogenannte Minijobs zum 1.10.2022 von 450 € auf 520 € pro Monat. Minijobs bieten sich für dauerhafte Aushilfstätigkeiten an. Es fallen lediglich Pauschalabgaben darauf an, die an die Minijobzentrale abgeführt werden.

Aber es gibt einige Regeln zu beachten, damit Sie nicht in eine „Nachzahlungsfalle“ tappen. U.a. sollten Sie wissen, welche Vergütungen für die 520-Euro-Grenze angerechnet werden, welche Einschränkungen bei mehreren Minijobs gelten und was passiert, wenn in einem Monat die Entgeltgrenze überschritten wird.

Informieren Sie sich über die Vergünstigungen mit unserem neuen Video Minijobs – Das sind die aktuellen Regeln.