Kassenführungspflichten und Verfahrensdokumentation für Kassen ab 2020

Wussten Sie, dass Sie mit elektronischen Kassen seit Anfang 2020 alle Geschäftsvorfälle aufzeichnen müssen? Also nicht nur Umsätze aus Verkäufen, sondern z.B. auch die Ausgabe oder Annahme von Gutscheinen sowie Barbetriebsausgaben, wie die Zahlung von Löhnen für Aushilfen, Privateinlagen und -entnahmen oder die Einzahlung von Trinkgeldern. Darüber hinaus gibt es weitere neue Pflichten, die Kassenbetreiber ab 2020 erfüllen müssen: Kassensysteme müssen nach dem Kauf beim Finanzamt angemeldet werden und Kunden muss nach jedem Kauf ein Beleg ausgehändigt werden. Was genau Sie jetzt zu beachten haben, erklärt das Video „Kasse richtig führen: Die neuen Pflichten ab 2020“.

Alle Unternehmen sind zudem verpflichtet, wichtige Prozesse für die Besteuerung in einer Verfahrensdokumentation detailliert zu beschreiben. Die neuen gesetzlichen Vorgaben für elektronische Kassen ab 2020 machen die Verfahrensdokumentation für Kassen wichtiger denn je. Können Sie bei Kassennachschauen oder Betriebsprüfungen keine Verfahrensdokumentation vorlegen oder ist sie lückenhaft, kann das als substanzieller Mangel gewertet und die Kassenführung angezweifelt werden. Das sollten Sie nicht riskieren! Was die Dokumentation enthalten muss, erfahren Sie im Video „Verfahrensdokumentation für Kassen“.

Beide Videos haben wir für Sie auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt.