Als Gründer oder Unternehmer mit geringen Umsätzen können Sie Verwaltungsaufwand sparen, wenn Sie die sogenannte Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer nutzen. Damit brauchen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen und keine regelmäßigen – meist monatlichen – Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt zu schicken. Für viele Selbstständige ist die Regelung deshalb attraktiv.

Nutzen können die Kleinunternehmerregelung Selbstständige, die im Vorjahr maximal 22.000 € Umsatz hatten und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € Umsatz erzielen.

Aber Achtung: Nicht für alle Selbstständigen ist die Kleinunternehmerregelung auch finanziell günstig. Denn Sie verzichten damit auch auf die Möglichkeit, sich Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen (die sogenannte Vorsteuer) vom Finanzamt erstatten zu lassen.

Informieren Sie sich mit unserem neuen Video „Kleinunternehmer – Wann Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen müssen“ auf unserer Webseite.