Sie konnten Ihre Kasse noch nicht mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nachrüsten? Damit sind Sie nicht allein. Obwohl TSE bereits seit 1.1.2020 für elektronische Kassen Pflicht sind, gibt es nach wie vor Lieferengpässe, die Nachrüstungen verhindern. Wenn Ihre Kasse keine TSE hat, verstoßen Sie gegen geltendes Recht! Das Finanzministerium hatte Verzögerungen vorausgesehen und festgelegt, dass eine fehlende TSE bis 30.9.2020 nicht geahndet wird. Doch die Frist war viel zu kurz, wie sich jetzt herausstellt.

Die Bundesländer (außer Bremen) gewähren deshalb eine neue sogenannte Nichtbeanstandungsfrist bis 31.3.2021. Aber das ist kein Freibrief! Sie müssen nachweisen können, dass Sie sich um eine TSE bemüht haben. Wie Sie das tun und welche Fristen dafür gelten, erfahren Sie im Video „Die aktuellen technischen Anforderungen an elektronische Kassen“. Das Video erklärt auch, wie Sie sich vor Sanktionen schützen können, wenn Sie die Voraussetzung für die allgemeine Nichtbeanstandung nicht erfüllen. Schauen Sie sich das Video auf unserer Webseite an.