Seit diesem Jahr gibt es drei Möglichkeiten, Kosten für berufliche Arbeit im „Homeoffice“ steuerlich geltend zu machen:

  1. alle Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer – die Anforderungen sind aber sehr hoch
  2. bis zu 1.260 € pauschal für ein häusliches Arbeitszimmer – Kostennachweise sind dafür nicht erforderlich
  3. eine pauschale von 6 € pro Tag und 1.260 € pro Jahr, wenn Sie kein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer haben

Die Neuregelung wirft viele Fragen auf: Wer kann ab 2023 noch die vollen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen? Warum gibt es jetzt zwei pauschale Abzugsmöglichkeiten bis 1.260 € pro Jahr? Wie werden bei der Homeoffice-Pauschale Tage berücksichtigt, an denen ich sowohl zu Hause als auch Auswärts oder in der ersten Arbeitsstelle gearbeitet habe? Das Bundesfinanzministerium hat dazu jetzt umfangreiche Klarstellungen veröffentlicht. Welche Anforderungen konkret an das Arbeitszimmer und die Tätigkeit gestellt werden, zeigt unser neues Video „Arbeitszimmer: Welche Kosten Sie jetzt absetzen können“.